Honorar

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Mag. Andreas Engler

Rechtsanwaltskosten

Honorar

Honorarvereinbarung

Was kostet ein Anwalt

Das Rechtsanwaltshonorar kann grundsätzlich frei mit Ihrem Anwalt vereinbart werden. Dabei sind Honorarvereinbarungen über Pauschalhonorare, Stundensätze oder eine Abrechnung nach den gesetzlichen Tarifen möglich.

Grundsätzlich hängt die Höhe der entstehenden Kosten von der Art und vom Umfang der erbrachten Leistungen sowie dem Streitwert ab, der sich meistens nach der Höhe der Ansprüche oder der Strafdrohung richtet. 

Die anfallenden Kosten werden verständlich und transparent im Zuge des Erstgesprächs mit Ihnen besprochen. Je nach Art und Umfang des Falls, kann eine für Ihr Anliegen sinnvolle Honorarvereinbarung (z.B. Pauschale) mit Ihnen getroffen werden.

Beispiel zum Honorar

Was kostet eine Klage

Für die Verfassung und Einbringung einer einfachen (Zivil-) Klage (Mahnklage) (z.B. im Fall einer aushaftenden Rechnung) gegen eine beklagte Partei über EUR 5.000,- am Bezirksgericht Salzburg errechnet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetzt (RATG) idR. folgendes Honorar inklusive Gerichtsgebühren (Stand 2021):

Kostenverzeichnis:
Klage TP2 EUR 173,50
120 % Einheitssatz EUR 208,20
Kosten elektr. Rechtsverkehr EUR 4,10
20 % USt EUR 77,16
Pauschalgebühr EUR 314,00
Summe EUR 776,96

Kostenersatz

Wer trägt die Kosten

Der Kostenersatz im Gerichtsverfahren richtet sich nach den Verfahrensvorschriften. Im Zivilverfahren werden die Kosten meist im Verhältnis des Obsiegens ersetzt. Im Verwaltungsverfahren und im gerichtlichen Strafverfahren gibt es in der Regel keinen Kostenersatz. 

Beispiel:
Sie haben EUR 5.000,- in einem Zivilverfahren eingeklagt und erhalten EUR 4.000,- zugesprochen. Sie gewinnen in diesem Fall mit 80%, der Prozessgegner wehrt 20% ab. Das Ausmaß des Obsiegens beträgt daher 60% und Sie erhalten 60% Ihrer Prozesskosten und 80% der von Ihnen allein getragenen Barauslagen (z.B. Gerichtsgebühren) von der Gegenseite ersetzt.

Rechtsschutzversicherungen

Was übernimmt die Versicherung

Grundsätzlich übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung bei gegebener Deckung bis zur Versicherungssumme die Kosten Ihres eigenen Rechtsanwaltes. Üblicherweise werden auch Gerichtskosten und Sachverständigengebühren sowie im Falle des Unterliegens im Gerichtsverfahren die Kosten der Gegenseite übernommen. Rechtsschutzversicherungen können so das Kostenrisiko stark minimieren bzw. beseitigen.

Durch eine Deckungsanfrage durch Ihren Rechtsanwalt kann der Versicherungsschutz meistens rasch abgeklärt werden. 

Rechtsgebiete
Gerichtshammer aus Holz auf hölzernem Hintergrund

Zivilrecht

Schadenersatz-, Haftungs- und Gewährleistungsrecht
Verkehrsunfälle, Sport- und Freizeitunfälle
Arzthaftung und Behandlungsfehler
Amtshaftung, Produkthaftung
Fluggastrechte und Reiserecht
Bauprozesse, Baugebrechen, Baumängel
Ehe- und Familienrecht, Erbrecht
Forderungsbetreibung, Exekution
Mietrecht, Wohnungseigentum
Nachbarschaftsrecht, Besitzstörungen
Liegenschafts- und Dienstbarkeitsrecht

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